Reifendrucküberwachungssysteme
in Trailern werden Pflicht

Reifendrucküberwachungssysteme sind bereits in vielen Fahrzeugkategorien gesetzlich vorgeschrieben. Trailer waren jedoch bislang davon ausgenommen.

Ab dem 6. Juli 2022 gilt die neue EU-Verordnung 2019/2144 verpflichtend für alle EU-Staaten, laut welcher Reifendrucküberwachungssysteme für alle neuen Fahrzeugtypgenehmigungen verbindlich vorgeschrieben werden.
Ab Juli 2024 soll dies auch für alle neu zugelassenen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen gelten. Die Regelung ist Bestandteil des Regelwerks der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. ECE R 141 und besagt, dass der Fahrer bei einem Druckverlust von mehr als 20 % innerhalb von 10 Minuten eine elektronische Warnung erhalten soll.

Ein wesentliches Ziel dieser Verordnung ist, die Anzahl der Getöteten und Verletzten, durch die verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen, weiter zu senken. Mit dieser Verordnung werden eine Reihe neuer Technologien und Sicherheitsmaßnahmen nach einem festgelegten Zeitschema verpflichtend eingeführt. Zu einzelnen Sicherheitsmaßnahmen werden derzeit auf EU– und UNECE-Ebene die erforderlichen detaillierten technischen Anforderungen erarbeitet bzw. sind teilweise bereits in Kraft.

Als einen Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr begrüßt Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention der BG Verkehr, die Neuregelung. „Darüber hinaus können Reifendrucküberwachungssysteme den Kraftstoffverbrauch und die Lebensdauer von Reifen positiv beeinflussen“, so Ruff.

Quellen: BDMV, BG Verkehr

 

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